Praxis für Soziotherapie

Soziotherapie ist ein ambulantes Behandlungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung für Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen. Grundlage ist eine kontinuierliche, aufeinander abgestimmte Behandlung im Bezugstherapeutensystem in der Soziotherapie-Praxis, im häuslichen Lebensumfeld und bei Bedarf in Gruppentherapie.

Die Unterstützung erfolgt überwiegend aufsuchend durch einen langjährig erfahrenen Therapeuten.

Kontakt

Praxis für Soziotherapie
Annett Portwich mobil
0151-11339338
Sabrina Buhz mobil
0152-03678504
Leitung
Annett Portwich
Ansprechperson
Sabrina Buhz
Standort
Praxis für Soziotherapie
Goerdeler Straße 50
18069 Rostock

Ziele

Ziel der Behandlung ist die positive Beeinflussung der Lebensqualität unserer Patient*innen und eine weitestgehende Stabilisierung der psychischen Gesundheit.

  • Verbesserung des Wohlbefindens
  • Erhöhung der Selbstständigkeit
  • Steigerung des Selbstvertrauens
  • Schaffung von Tagesstruktur
  • Schaffung neuer Kontakte zu anderen Menschen und von Möglichkeiten zur gemeinsamen Freizeitgestaltung

 

 

Leistungen

  • Koordination, Heranführung und Motivation zur Inanspruchnahme ärztlich verordneter Behandlungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Konfliktbewältigung in der Familie
  • Motivationstraining
  • Tagesorientierung und Tagesstrukturierung vermitteln
  • Belastungstraining und lebenspraktisches Training, z.B. zur Wahrnehmung rechtlicher und materieller Ansprüche
  • Anleitung zur Verbesserung der Krankheitswahrnehmung
  • Anleitung zur Erkennung von Frühwarnzeichen
  • Vermittlung von Strategien zur Krankheitsbewältigung
  • Gesundheitsinformationen für Patient*innen, Angehörige und Betreuer*innen
  • Krisenerkennung und –vermeidung
  • aufsuchende Hilfe in Notsituationen
  • Heranführung an Hilfen zur beruflichen und sozialen Integration

Zugang

Die Verordnung und Überwachung soziotherapeutischer Behandlungsleistungen erfolgt durch die  behandelnde nervenärztliche Praxis.

Der Umfang der Therapie richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Die Finanzierung durch die Krankenkassen ist aber auf maximal 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren begrenzt.