Ambulanter Teilhabedienst Sucht

Die Sozialpsychiatrische Suchtkrankenhilfe ist ein differenziertes Unterstützungsangebot für Menschen mit chronischen Suchterkrankungen. Die auf Schadensminimierung ausgerichtete Unterstützung richtet sich an Menschen, die bereits seit Jahren in besonders riskanter Weise Alkohol und/oder andere Drogen konsumieren, körperlich und psychisch geschädigt sind und umfassende Probleme in der Lebensbewältigung haben.

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Kontakt

Ambulanter Teilhabedienst Sucht
Übergeordnete Leitung
Anke Wandt
Leitung
Mareike Vogel
Standort
Ambulanter Teilhabedienst Sucht
Alte Warnemünder Chaussee 38
18109 Rostock

Leistungen

Die Art der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst Unterstützung, Beratung und Anleitung.

  • Beratung und Erarbeitung eines individuellen Ausstiegskonzeptes
  • Hilfe im Umgang mit Entzugserscheinungen und deren Vermeidung
  • Abschluss von Vereinbarungen zum risikoarmen Konsum und deren Kontrolle
  • Vermittlung risikobewusster Gebrauchsregeln
  • Rückfallprävention und -aufarbeitung
  • Unterstützung bei der Inanspruchnahme psychiatrischer Hilfen
  • Beratung im Umgang mit finanziellen Mitteln, wenn erforderlich auch Geldverwaltung
  • Beratung und Begleitung bei Behördenangelegenheiten
  • lebenspraktische und pflegerische Hilfen im Alltag
  • Hilfe in und zur Aufnahme bzw. Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Freizeitgestaltung
  • Vermittlung von Wohngemeinschaftsplätzen
  • Vermittlung in tagesstrukturierende Angebote
  • Hilfe bei der Suche und Aufnahme einer Beschäftigung oder Arbeit.

Zugang

Für die Aufnahme ist eine Antragstellung im Amt für Soziales und Teilhabe der Hansestadt Rostock erforderlich. Bei der Antragstellung beraten und unterstützen wir Sie gern. Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

Weitere Informationen

Das Erreichen einer dauerhaften Abstinenz ist zwar das große Ziel unserer Hilfe, aber nicht Voraussetzung für eine Hilfegewährung. Wer sozialpsychiatrische Hilfen in der Sucht in Anspruch nehmen will, muss nicht unbedingt abstinent leben, um Unterstützung zu erhalten. Es muss nur die Bereitschaft vorliegen, an der eigenen Lebenssituation etwas ändern zu wollen.

Die Hilfe wird von einem Fachteam aufsuchend in der eigenen Häuslichkeit, in einer Wohngruppe oder an anderen vereinbarten Treffpunkten erbracht. Mit einer festen Bezugsperson finden einmal oder mehrmals wöchentlich Treffen statt. In Krisensituationen ist auch außerhalb der verabredeten Termine die Erreichbarkeit gewährleistet.