Ambulante Wohngruppen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen

Die ambulanten Wohngruppen für Menschen mit chronischen Suchterkrankungen sind ein Unterstützungsangebot der Eingliederungshilfe und werden durch das Fachteam der Ambulanten Hilfen Sucht (Sozialpsychiatrischen Suchtkrankenhilfe) betreut.

Die zieloffene Unterstützung richtet sich an Menschen, die seit Jahren in besonders riskanter Weise Alkohol konsumieren, bereits körperlich und psychisch komplex geschädigt sind, umfassende Probleme in der Lebensbewältigung haben, nicht völlig abstinent und dennoch in Gemeinschaft leben wollen. Es muss nur die Bereitschaft vorliegen, an der eigenen Lebenssituation etwas ändern zu wollen.

In einem weiteren Wohnangebot leben Menschen, die das Ziel haben, abstinent zu leben.

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Kontakt

Ambulante Wohngruppe für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen (AWG-CMA)
Übergeordnete Leitung
Anke Wandt
Leitung
Mareike Vogel
Ansprechperson
Mareike Vogel
Koordination
Anke Wandt
Standort
Ambulante Wohngruppe für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen (AWG-CMA)
Alte Warnemünder Chaussee 38
18109 Rostock

Leistungen

Die Art der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Wir bieten Unterstützung, Beratung und Anleitung in unterschiedlicher Intensität. Dabei können folgende Angebote genutzt werden:

  • Beratung und Erarbeitung eines individuellen Ausstiegskonzeptes
  • Hilfe im Umgang mit Entzugserscheinungen und deren Vermeidung
  • Abschluss von Vereinbarungen zum risikoarmen Konsum und deren Kontrolle
  • Vermittlung risikobewusster Gebrauchsregeln
  • Rückfallprävention und -aufarbeitung
  • Unterstützung bei der Inanspruchnahme psychiatrischer Hilfen
  • Beratung im Umgang mit finanziellen Mitteln, wenn erforderlich auch Geldverwaltung
  • Beratung und Begleitung bei Behördenangelegenheiten
  • lebenspraktische und pflegerische Hilfen im Alltag
  • Hilfe in und zur Aufnahme bzw. Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Freizeitgestaltung, gemeinsame Reisen
  • Vermittlung in tagesstrukturierende Angebote
  • Hilfe bei der Suche und Aufnahme einer Beschäftigung oder Arbeit.
     

Aufnahme

Für die Aufnahme ist eine Antragstellung im Amt für Soziales und Teilhabe der Hansestadt Rostock erforderlich. Bei der Antragstellung beraten und unterstützen wir Sie gern. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

Weitere Informationen

Unsere Wohngemeinschaften befinden sich in ganz normalen Miethäusern im Stadtteil Groß Klein. Jede Wohnung verfügt über Einzelzimmer und Gemeinschaftsräume.