Ambulanter Teilhabedienst

Das Angebot umfasst die sozialpsychiatrische Assistenz im eigenen Wohnraum oder in einer Wohngemeinschaft für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung. Einmal oder mehrmals pro Woche ist eine Fachkraft als feste Bezugsperson unterstützend tätig, die auch in Krisensituationen erreicht werden kann. Diese Leistung bieten wir im gesamten Stadtgebiet an.

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Kontakt

Ambulanter Teilhabedienst
Übergeordnete Leitung
Anke Wandt
Leitung
Kathleen Richter
Standort
Ambulanter Teilhabedienst
Alte Warnemünder Chaussee 38
18109 Rostock

Leistungen

Die Art der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Dabei bieten wir Unterstützung, Beratung und Anleitung in unterschiedlicher Intensität.

  • Unterstützung im Umgang mit der Erkrankung und ihren Folgen
  • Strukturierungshilfen bei der Gestaltung des Tagesablaufes
  • lebenspraktische und pflegerische Begleitung im Alltag
  • Unterstützung bei der Inanspruchnahme anderer psychiatrischer bzw. rehabilitativer Hilfen
  • Beratung im Umgang mit finanziellen Mitteln, wenn erforderlich auch Geldverwaltung
  • Beratung und Begleitung bei Behördenangelegenheiten
  • Hilfe bei der (Wieder-)Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Freizeitgestaltung, gemeinsame Reisen
  • Hilfe bei der Suche und Aufnahme einer Beschäftigung oder Arbeit

Zugang

Für die Aufnahme ist eine Antragstellung im Amt für Soziales und Teilhabe der Hansestadt Rostock erforderlich. Bei der Antragstellung beraten und unterstützen wir Sie gern. Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

Weitere Informationen

Im Mittelpunkt der Hilfe steht die Wiederherstellung, Stabilisierung und Besserung der Gesundheit und Lebensqualität.

Alle Angebote orientieren sich an den persönlichen Stärken, Lebensumständen und Zielvorstellungen. Sie werden gemeinsam geplant und gestaltet.

Sozialpsychiatrische Assistenz kann sowohl eine kurzfristige Bearbeitung konkreter Schwierigkeiten auf dem Weg zur Selbstständigkeit beinhalten, als auch langfristige Begleitung sein, die ein Leben außerhalb von Heimen dauerhaft ermöglichen soll.