Weltgesundheitstag am 07. April 2020

Erstellt von Dr. Wolfgang Richter |
Pflegekraft hilft Person

Würdigung von Pflegekräften und Hebammen gerade auch in Zeiten der Corona-Krise

Der Weltgesundheitstag wird in jedem Jahr auf der ganzen Welt am 7. April begangen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erinnert mit diesem Tag an ihre Gründung im Jahr 1948. Seit 1950, in Deutschland seit 1954, wird alljährlich dieser Tag begangen. Dafür legt die WHO jährlich ein neues Gesundheitsthema von globaler Bedeutung fest. Ziel ist es dabei, dieses aus der Sicht der WHO vorrangige Gesundheitsproblem ins Bewusstsein der Weltöffentlichkeit zu rücken.
In diesem Jahr widmet die WHO den Weltgesundheitstag den Pflegenden und Hebammen. Sie hat außerdem das gesamte Kalenderjahr zum "International Year of the nurses and the midwives" ausgerufen. Dieses Thema wurde gewählt, weil diese beiden Gesundheitsberufe unschätzbar wertvoll für die Gesundheit der Bevölkerung sind. Es soll erreicht werden, dass die enormen Entbehrungen und die großen Leistungen von Pflegefachpersonen und Hebammen hervorgehoben werden und dass der bestehende Mangel an diesen lebenswichtigen Berufen bekämpft sowie Wertschätzung, Arbeitsbedingungen und Vergütung deutlich verbessert werden. In Deutschland betrifft das 1,6 Millionen Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege und 24.000 Frauen, die als Hebamme arbeiten.
Obwohl das Thema bereits im Mai 2019 festgelegt wurde, hätte die WHO angesichts der Coronavirus-Pandemie kein besseres Thema für dieses Jahr auswählen können. Die Würdigung der Leistungen dieser Berufsgruppen gerade in dieser Zeit kann gar nicht groß genug ausfallen.
Auch in der GGP-Gruppe mit Unternehmen, die einen hohen Anteil an Leistungen im medizinischen und pflegerischen Bereich erbringen, ist das ein großes Thema. Dieser Tag ist uns erneut Anlass, unseren Mitarbeitenden für ihr großes Engagement und ihr hohes Maß an Ideen, Mittun und Einsatzbereitschaft zu danken. Das geschieht auch in dem Bewusstsein, dass diese Wertschätzung natürlich auch nach dem Ende der Corona-Pandemie gelten muss.

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