Krippe | Kinder- garten | Hort | |||
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Essenpauschale | |||||
ganztags | mtl. | 74,63 € | 78,03 € | je Mittagsessen | 2,89 € |
teilzeit | mtl. | 64,43 € | 66,13 € | Vesper (tägl.) | 0,70 € |
halbtags | mtl. | 64,43 € | 66,13 € | Getränke (tägl.) | 0,30 € |
Bei Bedarf (z.B. bei Nahrungsmittelallergien) bieten wir auch ein Sonderessen an.
Seit dem 01.01.2020 sind alle Eltern in den Kindertagesstätten in M-V vollständig von den Elternbeiträgen, die dem bestätigten Betreuungsumfang entsprechen, befreit.
Die Eltern tragen lediglich die Kosten für die Verpflegung sowie für zusätzliche, nicht in der Leistung vereinbarte Sonderleistungen, wie z. B. Servicestunden (über den Bedarf hinausgehende Betreuungsstunden), Schwimm- und Sportkurse, Theaterbesuche und weitere Angebote externer Anbieter.